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Rechtsradikaler Hintergrund liegt nicht vor (30. May 2008)

Vor fast einem Jahr berichtete ich über den Vorfall in Guntersblum, der mich erschütterte, obgleich er mich auch bestätigte. Hier gibt es eine rechtsradikale Szene, mit der ich auch schon Bekanntschaft gemacht habe.

Heute wurde vor dem Mainzer Amtsgericht das Urteil verlesen: Milde Strafen gegen die Täter. Alle vier Angeklagten kommen mit Bewährungsstrafen von 1 1/2 Jahre bis 7 Monate davon und müssen ein Schmerzensgeld von 8000 Euro zahlen. Einer von ihnen wurde zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt, da er zur Tatzeit noch ein Jugendlicher war.

Ernüchternd: Obwohl Teilgeständnisse vorlagen und von den Tätern auch zugegeben wurde, dass “Scheiss Neger” gefallen ist, ging das Gericht von keinem rechtsradikalen Straftat aus:

“‘Wir gehen ganz klar von einer Tat mit einer gegen Ausländer gerichteten feindlichen Gesinnung aus’, sagte der Vorsitzende Richter. Ein rechtsradikaler Hintergrund im Sinne einer organisierten Tat liege jedoch nicht vor. Das Urteil lautete auf gemeinschaftlich begangene gefährliche Körperverletzung.”

Der Unterschied zwischen einem ausländerfeindlichen und einem rechtsradikalen Hintergrund ist meiner Meinung nach marginal. Hier aber von einer “normalen” Schlägerei zu sprechen ist in Anbetracht dieser Sache eine Schande:

“Bob L. kann darüber nicht einmal lächeln. Seit dem Prozess weiß er, dass der 27-jährige Christian S., der als Erster auf ihn einschlug und eintrat, schon vor zehn Jahren das erste Mal mit seiner rechtsextremen Clique zuschlug. Damals überfiel er mit dem ebenfalls im Guntersblum-Prozess angeklagten Peemann D. und fünf weiteren Nazi-Skinheads das Jugendzentrum Bingen. Mit Baseballschlägern prügelten sie auf Besucher ein und schrien ‘Zecken sollen verrecken’, ‘Deutschland den Deutschen, Ausländer raus’. Zwei Jahre später beteiligte sich S. an einer Schändung der KZ-Gedenkstätte Rodingen, und im Mai 2004 schlug er nachts mit anderen Rechten einen türkischen Mann an einer Bushaltestelle in der Nähe des Mainzer Hauptbahnhofs zusammen. Und von dem jüngsten Angeklagten, einem heute 18-jährigen Gymnasiasten, existieren Fotos, die ihn schon als 15-Jährigen bei einem Neonaziaufmarsch in der rheinland-pfälzischen Kleinstadt Alzey zeigen.”

Ein schwacher Trost bleibt auch, dass die angeklagten Männer sich bei den Opfern entschuldigt haben und sogar einen Teil der Summe bereits vor Ort ausgezahlt haben.

“Fragt man Bob L., wie lange er schon in Deutschland lebt, antwortet er ganz exakt: ‘Acht Jahre, sechs Monate und neun Tage.’ Er sagt, das Weinfest in Guntersblum habe er besucht, weil er sich für “die Sitten und Traditionen in meinem neuen Heimatland” interessiere. Schließlich schütze er ja auch die Sicherheit der Deutschen bei seiner Arbeit am Frankfurter Flughafen. Doch er selbst fühlt sich in dieser Heimat nicht mehr sicher.”

In den heutigen Zeiten werden wir zum Zwecke der Terrorabwehr unserer Freiheitsrechte beraubt, während die wahre Gefahr, vor der es uns alle zu schützen gilt, auf freiem Fuß ist.

Siedebar